Rhythmusstörungen erkennen

Eine Patientin kam zu mir, weil sie seit Wochen gelegentlich „ein komisches Flattern“ im Hals spürte – sie hatte es lange als Einbildung abgetan. Das Langzeit-EKG zeigte kurze Episoden von Vorhofflimmern. Genau solche unspezifischen, wechselnden Beschwerden sind es, die Rhythmusstörungen oft lange unentdeckt lassen.

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Woran Sie eine mögliche Rhythmusstörung erkennen

Herzrhythmusstörungen äußern sich sehr unterschiedlich – manche spüren gar nichts, andere deutliche Beschwerden. Typische Anzeichen, auf die Sie achten sollten:

Mögliche Warnsignale

  • Herzrasen – das Herz schlägt plötzlich deutlich schneller als gewohnt, auch ohne Anstrengung
  • Unregelmäßiger Puls – der Herzschlag fühlt sich „holprig“ oder ungleichmäßig an
  • Aussetzer oder Pausen – das Gefühl, das Herz würde kurz stocken
  • Herzstolpern – einzelne, spürbare „Extraschläge“
  • Schwindel oder Benommenheit – insbesondere in Kombination mit unregelmäßigem Puls
  • Kurzatmigkeit – ohne erkennbaren körperlichen Grund
  • Leistungsabfall – spürbar verminderte Belastbarkeit im Alltag

Wichtig: Nicht jede dieser Empfindungen bedeutet automatisch eine ernsthafte Rhythmusstörung – aber sie sollten abgeklärt werden, insbesondere wenn sie wiederholt auftreten.

Wie ich eine Rhythmusstörung diagnostisch abkläre

Da viele Rhythmusstörungen nur zeitweise auftreten, reicht ein einzelnes Ruhe-EKG in der Praxis oft nicht aus, um sie zu erfassen.

Diagnostische Bausteine

  • Ruhe-EKG – erster Basis-Check, erfasst aber nur den Moment der Messung
  • Langzeit-EKG (24–48 Stunden) – zeichnet jeden Herzschlag über einen längeren Zeitraum auf, auch nachts und im Alltag
  • Belastungs-EKG – zeigt, ob Rhythmusstörungen gezielt unter körperlicher Anstrengung auftreten
  • Herzultraschall (Echokardiographie) – prüft, ob eine strukturelle Herzerkrankung als Ursache infrage kommt
  • Labordiagnostik – u. a. Schilddrüsenwerte und Elektrolyte, da diese Rhythmusstörungen mit auslösen können
  • Smartwatch-/Wearable-Aufzeichnungen – können als zusätzlicher Hinweis dienen, ersetzen aber keine ärztliche Diagnostik

Wann Sie zeitnah einen Termin vereinbaren sollten

Eine Rhythmusstörung sollte insbesondere dann abgeklärt werden, wenn Beschwerden wiederholt auftreten, mit Schwindel oder Kurzatmigkeit einhergehen, oder wenn eine familiäre Vorbelastung für Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod bekannt ist. Bei plötzlich auftretendem starkem Herzrasen mit Schwindel, Brustschmerz oder Bewusstseinsstörung sollte umgehend der Notruf 112 verständigt werden – das ist kein Fall für einen regulären Praxistermin.

Wenn Sie bereits wissen, dass ein bestimmtes Symptom Sie beschäftigt, lesen Sie gerne gezielt weiter: Einzelne, spürbare Extraschläge sind auf meiner Seite Herzstolpern (Extrasystolen) genauer beschrieben. Für die Behandlung diagnostizierter Rhythmusstörungen, einschließlich Schrittmacher- und ICD-Therapie, finden Sie mehr auf meiner Schwerpunktseite Herzrhythmusstörungen-Spezialistin.

Einen Überblick über weitere Anzeichen und Beschwerden rund um Herz und Kreislauf finden Sie auf meiner Seite Symptome & Anzeichen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sind Herzrhythmusstörungen immer gefährlich?

Nein. Viele Rhythmusstörungen, etwa einzelne Extraschläge, sind harmlos. Andere, wie Vorhofflimmern, können unbehandelt das Schlaganfallrisiko erhöhen und sollten deshalb ärztlich abgeklärt werden.

Warum zeigt ein normales EKG in der Praxis manchmal nichts, obwohl ich Beschwerden habe?

Viele Rhythmusstörungen treten nur zeitweise auf. Ein Ruhe-EKG erfasst nur den Moment der Messung – deshalb ist bei wiederkehrenden Beschwerden häufig ein Langzeit-EKG über 24 bis 48 Stunden notwendig.

Kann eine Smartwatch Rhythmusstörungen zuverlässig erkennen?

Smartwatches können Hinweise liefern und auffällige Episoden aufzeichnen, ersetzen aber keine ärztliche Diagnostik. Auffällige Aufzeichnungen sollten immer kardiologisch überprüft werden.

Können Rhythmusstörungen auch ohne spürbare Symptome auftreten?

Ja, insbesondere Vorhofflimmern verläuft nicht selten ohne spürbare Beschwerden und wird dann eher zufällig, etwa bei einer Routineuntersuchung, entdeckt.

Welche Rolle spielen Stress und Schlafmangel bei Rhythmusstörungen?

Beides kann bestehende Rhythmusstörungen begünstigen oder verstärken, ist aber in der Regel nicht die alleinige Ursache. Eine ärztliche Abklärung bleibt wichtig, auch wenn ein Zusammenhang mit Stress vermutet wird.

Ab wann sollte ich bei unregelmäßigem Puls einen Kardiologen aufsuchen?

Bei wiederholt auftretendem unregelmäßigem Puls, insbesondere in Kombination mit Schwindel, Kurzatmigkeit oder familiärer Vorbelastung, empfehle ich eine zeitnahe Abklärung – auch wenn die Beschwerden zwischenzeitlich wieder verschwinden.

Ob Sie ein einzelnes ungewöhnliches Gefühl beunruhigt oder Sie schon länger wiederkehrende Beschwerden bemerken – ich freue mich auf Ihren Besuch.

DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin

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Dr. med. Theresa Luhmann – Kardiologin München

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FAQ

– Häufig gestellte Fragen

Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Gesetzlich Versicherte können GKV-Leistungen auf Anfrage in Anspruch nehmen – bitte sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an.

Ich nehme mir Zeit für eine gründliche, zusammenhängende Auswertung mehrerer Messwerte statt einer isolierten Einzeluntersuchung – gerade bei einer Fragestellung wie Rhythmusstörungen braucht es diese Gesamtschau, etwa über ein Langzeit-EKG.

Nein, für EKG, Langzeit-EKG und Herzultraschall ist Nüchternheit nicht erforderlich. Für die begleitende Labordiagnostik (Schilddrüsenwerte, Elektrolyte) ist ebenfalls kein Nüchtern-Status notwendig.

Falls vorhanden: Vorbefunde (frühere EKGs, Langzeit-EKG-Auswertungen), eine aktuelle Medikamentenliste sowie – falls Sie eine Smartwatch/ein Wearable nutzen – gerne auch entsprechende Aufzeichnungen ungewöhnlicher Episoden.

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Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

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Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.