Eine Patientin kam zu mir, weil sie seit Wochen gelegentlich „ein komisches Flattern“ im Hals spürte – sie hatte es lange als Einbildung abgetan. Das Langzeit-EKG zeigte kurze Episoden von Vorhofflimmern. Genau solche unspezifischen, wechselnden Beschwerden sind es, die Rhythmusstörungen oft lange unentdeckt lassen.
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Herzrhythmusstörungen äußern sich sehr unterschiedlich – manche spüren gar nichts, andere deutliche Beschwerden. Typische Anzeichen, auf die Sie achten sollten:
Wichtig: Nicht jede dieser Empfindungen bedeutet automatisch eine ernsthafte Rhythmusstörung – aber sie sollten abgeklärt werden, insbesondere wenn sie wiederholt auftreten.
Da viele Rhythmusstörungen nur zeitweise auftreten, reicht ein einzelnes Ruhe-EKG in der Praxis oft nicht aus, um sie zu erfassen.
Eine Rhythmusstörung sollte insbesondere dann abgeklärt werden, wenn Beschwerden wiederholt auftreten, mit Schwindel oder Kurzatmigkeit einhergehen, oder wenn eine familiäre Vorbelastung für Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod bekannt ist. Bei plötzlich auftretendem starkem Herzrasen mit Schwindel, Brustschmerz oder Bewusstseinsstörung sollte umgehend der Notruf 112 verständigt werden – das ist kein Fall für einen regulären Praxistermin.
Wenn Sie bereits wissen, dass ein bestimmtes Symptom Sie beschäftigt, lesen Sie gerne gezielt weiter: Einzelne, spürbare Extraschläge sind auf meiner Seite Herzstolpern (Extrasystolen) genauer beschrieben. Für die Behandlung diagnostizierter Rhythmusstörungen, einschließlich Schrittmacher- und ICD-Therapie, finden Sie mehr auf meiner Schwerpunktseite Herzrhythmusstörungen-Spezialistin.
Einen Überblick über weitere Anzeichen und Beschwerden rund um Herz und Kreislauf finden Sie auf meiner Seite Symptome & Anzeichen.
Nein. Viele Rhythmusstörungen, etwa einzelne Extraschläge, sind harmlos. Andere, wie Vorhofflimmern, können unbehandelt das Schlaganfallrisiko erhöhen und sollten deshalb ärztlich abgeklärt werden.
Viele Rhythmusstörungen treten nur zeitweise auf. Ein Ruhe-EKG erfasst nur den Moment der Messung – deshalb ist bei wiederkehrenden Beschwerden häufig ein Langzeit-EKG über 24 bis 48 Stunden notwendig.
Smartwatches können Hinweise liefern und auffällige Episoden aufzeichnen, ersetzen aber keine ärztliche Diagnostik. Auffällige Aufzeichnungen sollten immer kardiologisch überprüft werden.
Ja, insbesondere Vorhofflimmern verläuft nicht selten ohne spürbare Beschwerden und wird dann eher zufällig, etwa bei einer Routineuntersuchung, entdeckt.
Beides kann bestehende Rhythmusstörungen begünstigen oder verstärken, ist aber in der Regel nicht die alleinige Ursache. Eine ärztliche Abklärung bleibt wichtig, auch wenn ein Zusammenhang mit Stress vermutet wird.
Bei wiederholt auftretendem unregelmäßigem Puls, insbesondere in Kombination mit Schwindel, Kurzatmigkeit oder familiärer Vorbelastung, empfehle ich eine zeitnahe Abklärung – auch wenn die Beschwerden zwischenzeitlich wieder verschwinden.
DR. MED. THERESA LUHMANN
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Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.
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Ich nehme mir Zeit für eine gründliche, zusammenhängende Auswertung mehrerer Messwerte statt einer isolierten Einzeluntersuchung – gerade bei einer Fragestellung wie Rhythmusstörungen braucht es diese Gesamtschau, etwa über ein Langzeit-EKG.
Nein, für EKG, Langzeit-EKG und Herzultraschall ist Nüchternheit nicht erforderlich. Für die begleitende Labordiagnostik (Schilddrüsenwerte, Elektrolyte) ist ebenfalls kein Nüchtern-Status notwendig.
Falls vorhanden: Vorbefunde (frühere EKGs, Langzeit-EKG-Auswertungen), eine aktuelle Medikamentenliste sowie – falls Sie eine Smartwatch/ein Wearable nutzen – gerne auch entsprechende Aufzeichnungen ungewöhnlicher Episoden.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.