Ein Patient zeigte mir kürzlich stolz die EKG-Funktion seiner Uhr – „Unregelmäßiger Rhythmus erkannt“ stand da, mitten in einer wichtigen Verhandlungswoche natürlich völlig ungelegen. Die Aufregung war groß, die eigentliche Ursache harmlos. Trotzdem: Genau solche Meldungen sollte man nie einfach ignorieren, sondern richtig einordnen lassen.
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Consumer-Smartwatches (Apple Watch, Samsung, Withings u. a.) nutzen meist eine 1-Kanal-EKG-Technologie – das erfasst einen einzelnen elektrischen „Blick“ auf den Herzrhythmus, ausreichend, um bestimmte Auffälligkeiten wie Vorhofflimmern mit brauchbarer Genauigkeit zu erkennen. Ein ärztliches 12-Kanal-EKG liefert dagegen ein vollständiges, räumliches Bild der Herzaktivität und ist für eine sichere Diagnose unverzichtbar.
Smartwatch-Meldungen sind gerade bei stark eingebundenen Berufstätigen ein häufiger Anlass für Verunsicherung, oft ohne dass eine echte Herzerkrankung vorliegt. Im Rahmen eines Executive Health Check-ups schaue ich mir Rhythmus, Belastbarkeit und die Aussagekraft solcher Wearable-Daten gemeinsam an.
→ Mehr dazu auf meiner Seite Executive Health Check-up
Ähnliche Fragen stellen sich viele auch bei Herzstolpern oder bei der Einordnung der eigenen Herzfrequenzvariabilität (HRV).
Einen Überblick über weitere Anzeichen und Beschwerden rund um Herz und Kreislauf finden Sie auf meiner Seite Symptome & Anzeichen.
Nein. Smartwatches liefern meist nur ein 1-Kanal-EKG – nützlich als erster Hinweis, aber kein Ersatz für die umfassendere ärztliche 12-Kanal-Diagnostik.
Sie kann Hinweise darauf geben, mit guter, aber nicht hundertprozentiger Genauigkeit. Eine Bestätigung durch ein ärztliches EKG ist immer notwendig.
Ruhe bewahren, die Aufzeichnung möglichst sichern und bei wiederholtem Auftreten oder Begleitsymptomen zeitnah ärztlich abklären lassen.
Nein, dafür sind Smartwatches nicht ausgelegt. Bei Brustschmerz, Druckgefühl oder anderen Warnsymptomen zählt die Smartwatch-Anzeige nicht – im Zweifel sofort den Notruf 112 wählen.
In der Regel Anamnese, Ruhe-EKG, bei Bedarf Langzeit-EKG und Herzultraschall.
Bei wiederholten Meldungen, Begleitsymptomen wie Schwindel oder Kurzatmigkeit, oder wenn Sie sich einfach unsicher fühlen.
Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.
Meine Praxis richtet sich in erster Linie an Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. In begrenztem Umfang behandle ich auch gesetzlich Versicherte – mit Überweisung und nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ich ordne Wearable-Daten in ein größeres kardiologisches Gesamtbild ein, statt vorschnell zu beruhigen oder zu alarmieren.
DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin
| Mo: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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| Mi: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.
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Nein. Smartwatches liefern meist nur ein 1-Kanal-EKG – nützlich als erster Hinweis, aber kein Ersatz für die umfassendere ärztliche 12-Kanal-Diagnostik.
Sie kann Hinweise darauf geben, mit guter, aber nicht hundertprozentiger Genauigkeit. Eine Bestätigung durch ein ärztliches EKG ist immer notwendig.
Bei wiederholten Meldungen, Begleitsymptomen wie Schwindel oder Kurzatmigkeit, oder wenn Sie sich einfach unsicher fühlen.
Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.
Meine Praxis richtet sich in erster Linie an Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. In begrenztem Umfang behandle ich auch gesetzlich Versicherte – mit Überweisung und nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.