Smartwatch-EKG

Ein Patient zeigte mir kürzlich stolz die EKG-Funktion seiner Uhr – „Unregelmäßiger Rhythmus erkannt“ stand da, mitten in einer wichtigen Verhandlungswoche natürlich völlig ungelegen. Die Aufregung war groß, die eigentliche Ursache harmlos. Trotzdem: Genau solche Meldungen sollte man nie einfach ignorieren, sondern richtig einordnen lassen.

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Was ein Smartwatch-EKG tatsächlich leistet – und was nicht

Consumer-Smartwatches (Apple Watch, Samsung, Withings u. a.) nutzen meist eine 1-Kanal-EKG-Technologie – das erfasst einen einzelnen elektrischen „Blick“ auf den Herzrhythmus, ausreichend, um bestimmte Auffälligkeiten wie Vorhofflimmern mit brauchbarer Genauigkeit zu erkennen. Ein ärztliches 12-Kanal-EKG liefert dagegen ein vollständiges, räumliches Bild der Herzaktivität und ist für eine sichere Diagnose unverzichtbar.

Was Smartwatches gut erkennen können

  • Unregelmäßigen Puls, der auf Vorhofflimmern hindeutet
  • Auffällig hohe oder niedrige Herzfrequenz
  • Grobe Rhythmusveränderungen im Zeitverlauf

Was Smartwatches nicht leisten können

  • Genaue Diagnose der Art einer Rhythmusstörung
  • Erkennung feinerer struktureller oder ischämischer Veränderungen
  • Ersatz für Herzultraschall oder Langzeit-EKG bei unklaren Befunden

Was tun, wenn die Smartwatch eine Auffälligkeit meldet?

  • Ruhe bewahren – die meisten Meldungen sind falsch-positiv oder harmlos
  • Die Aufzeichnung (falls als PDF exportierbar) für den Arztbesuch mitbringen
  • Bei wiederholten Meldungen oder Begleitsymptomen (Schwindel, Kurzatmigkeit, Brustdruck) zeitnah ärztlich abklären lassen

Wie ich das in meiner Sprechstunde einordne

  • Anamnese inkl. Smartwatch-Aufzeichnung, falls vorhanden
  • Ruhe-EKG zur Basisdiagnostik
  • Langzeit-EKG, um die gemeldete Auffälligkeit gezielt zu erfassen
  • Herzultraschall bei Bedarf
  • Klare Einordnung: falsch-positiv, harmlos oder abklärungsbedürftig

 

Smartwatch-Meldungen sind gerade bei stark eingebundenen Berufstätigen ein häufiger Anlass für Verunsicherung, oft ohne dass eine echte Herzerkrankung vorliegt. Im Rahmen eines Executive Health Check-ups schaue ich mir Rhythmus, Belastbarkeit und die Aussagekraft solcher Wearable-Daten gemeinsam an.

→ Mehr dazu auf meiner Seite Executive Health Check-up

Ähnliche Fragen stellen sich viele auch bei Herzstolpern oder bei der Einordnung der eigenen Herzfrequenzvariabilität (HRV).

Einen Überblick über weitere Anzeichen und Beschwerden rund um Herz und Kreislauf finden Sie auf meiner Seite Symptome & Anzeichen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist ein Smartwatch-EKG genauso gut wie ein ärztliches EKG?

Nein. Smartwatches liefern meist nur ein 1-Kanal-EKG – nützlich als erster Hinweis, aber kein Ersatz für die umfassendere ärztliche 12-Kanal-Diagnostik.

Kann eine Smartwatch Vorhofflimmern zuverlässig erkennen?

Sie kann Hinweise darauf geben, mit guter, aber nicht hundertprozentiger Genauigkeit. Eine Bestätigung durch ein ärztliches EKG ist immer notwendig.

Was soll ich tun, wenn meine Smartwatch einen unregelmäßigen Rhythmus meldet?

Ruhe bewahren, die Aufzeichnung möglichst sichern und bei wiederholtem Auftreten oder Begleitsymptomen zeitnah ärztlich abklären lassen.

Kann eine Smartwatch einen Herzinfarkt erkennen?

Nein, dafür sind Smartwatches nicht ausgelegt. Bei Brustschmerz, Druckgefühl oder anderen Warnsymptomen zählt die Smartwatch-Anzeige nicht – im Zweifel sofort den Notruf 112 wählen.

Welche Untersuchungen führen Sie zur Abklärung durch?

In der Regel Anamnese, Ruhe-EKG, bei Bedarf Langzeit-EKG und Herzultraschall.

Ab wann sollte ich eine Smartwatch-Meldung ärztlich abklären lassen?

Bei wiederholten Meldungen, Begleitsymptomen wie Schwindel oder Kurzatmigkeit, oder wenn Sie sich einfach unsicher fühlen.

Brauche ich eine Überweisung?

Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.

Nehmen Sie auch Kassenpatient:innen?

Meine Praxis richtet sich in erster Linie an Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. In begrenztem Umfang behandle ich auch gesetzlich Versicherte – mit Überweisung und nach vorheriger Terminvereinbarung.

Was unterscheidet Ihre Sprechstunde von einer allgemeinen kardiologischen Praxis?

Ich ordne Wearable-Daten in ein größeres kardiologisches Gesamtbild ein, statt vorschnell zu beruhigen oder zu alarmieren.

Egal ob Ihre Smartwatch gerade eine Auffälligkeit gemeldet hat oder Sie einfach wissen möchten, wie zuverlässig die Messung ist – ich freue mich auf Ihren Besuch.

DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin

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Kardiologie Bogenhausen Empfang

Sprechzeiten

Mo:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Di:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Mi:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Do:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.

Akutsprechstunde

Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.

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In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.

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Dr. med. Theresa Luhmann – Kardiologin München

DR. MED. THERESA LUHMANN

Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin

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FAQ

– Häufig gestellte Fragen

Nein. Smartwatches liefern meist nur ein 1-Kanal-EKG – nützlich als erster Hinweis, aber kein Ersatz für die umfassendere ärztliche 12-Kanal-Diagnostik.

Sie kann Hinweise darauf geben, mit guter, aber nicht hundertprozentiger Genauigkeit. Eine Bestätigung durch ein ärztliches EKG ist immer notwendig.

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Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.

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Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

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Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.