Eine kardiologische Diagnose oder eine anstehende Behandlungsentscheidung wirft oft mehr Fragen auf, als im ersten Termin beantwortet werden konnten. Vielleicht ging alles schnell, vielleicht fehlte die Zeit für Ihre Fragen, vielleicht möchten Sie einfach sicher sein, bevor Sie einer Empfehlung folgen. Wenn Sie eine Zweitmeinung in der Kardiologie in München suchen, nehme ich mir dafür Zeit – ergebnisoffen und ohne Ihren behandelnden Arzt in Frage zu stellen.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um einen Termin direkt zu vereinbaren.
Eine Zweitmeinung ist keine Überprüfung Ihres Erstbehandlers und kein Gegengutachten. In den allermeisten Fällen bestätigt sie die bisherige Einschätzung – und genau das ist ein wertvolles Ergebnis, weil Sie danach mit Überzeugung entscheiden können statt mit Restzweifeln.
Manchmal ergibt sich ein anderer Blickwinkel: eine zusätzliche Untersuchung, die sinnvoll wäre, eine Alternative, die bisher nicht besprochen wurde, oder schlicht eine verständlichere Einordnung dessen, was ohnehin schon feststeht. Was ich Ihnen in jedem Fall gebe, ist eine unabhängige fachliche Einschätzung und die Zeit, sie mit Ihnen durchzugehen.
Bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen mit – Arztbriefe, EKGs, Befunde von Herzultraschall oder Herzkatheter, aktuelle Laborwerte und eine Liste Ihrer Medikamente. Je vollständiger die Vorgeschichte, desto belastbarer die Einschätzung.
Im Termin klären wir zunächst, worum es Ihnen konkret geht: Steht eine Entscheidung an? Gibt es eine Diagnose, die Sie nicht einordnen können? Oder Beschwerden, für die bisher keine Erklärung gefunden wurde? Danach gehen wir die Befunde gemeinsam durch, ergänzen wo nötig die Diagnostik und besprechen am Ende, wie ich die Situation einschätze und was daraus folgt.
Ich erstelle keine medizinischen Gutachten – weder zur Vorlage bei Gericht noch für Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder Behörden, und keine Beurteilungen nach reiner Aktenlage. Das ist eine eigenständige gutachterliche Tätigkeit mit anderen formalen Anforderungen, die sich von einer ärztlichen Zweitmeinung grundlegend unterscheidet.
Was ich anbiete, ist eine medizinische Einschätzung im direkten Patientenkontakt – mit Untersuchung, Gespräch und einem Befund, der Ihnen bei Ihrer Entscheidung hilft.
Eine Zweitmeinung ist nur so viel wert wie die Erfahrung, auf der sie beruht. Ich komme aus 17 Jahren Kardiologie in der Klinik, davon zuletzt als Oberärztin an der München Klinik, mit Erfahrung in der Behandlung komplexer, teils lebensbedrohlicher Fälle auf der Intensivstation. Seit 2018 arbeite ich ambulant und habe in dieser Zeit über 8.800 Patient:innen individuell betreut.
Das bedeutet: Ich kenne beide Seiten – die Situationen, in denen schnell und entschieden gehandelt werden muss, und die, in denen Abwarten und Beobachten die bessere Medizin ist. Diese Unterscheidung ist bei einer Zweitmeinung oft genau die Frage, um die es geht.
Woran Sie eine gute kardiologische Betreuung erkennen, lesen Sie unter Woran erkennt man eine gute Kardiologin?
Nein, das ist Ihre Entscheidung. Sinnvoll ist es meist trotzdem – der schriftliche Befund, den Sie von mir erhalten, ist für die weitere Behandlung nützlich, und eine Zweitmeinung ist unter Ärzt:innen ein normaler Vorgang, kein Misstrauensvotum.
Alles, was vorliegt: Arztbriefe, EKG-Aufzeichnungen, Befunde von Herzultraschall oder Herzkatheter, aktuelle Laborwerte und eine Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung. Falls Unterlagen fehlen, sagen Sie mir vorab Bescheid – manchmal lässt sich das noch klären.
Nein. Vorhandene Befunde sichte ich und nutze sie. Ergänzende Diagnostik veranlasse ich nur dort, wo eine konkrete offene Frage besteht, die sich damit beantworten lässt.
Dann erkläre ich Ihnen nachvollziehbar, worin der Unterschied besteht und woraus er sich ergibt. Sie entscheiden anschließend selbst, wie Sie weiter vorgehen – ich übernehme die Behandlung nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Nein. Gutachterliche Stellungnahmen zur Vorlage bei Gerichten, Versicherungen oder Behörden sowie Beurteilungen nach Aktenlage biete ich nicht an. Dafür wenden Sie sich bitte an eine ärztliche Gutachterstelle.
In der Regel kurzfristig – als Privatpatient:in oder Selbstzahler:in können Sie direkt online buchen. Wenn eine Entscheidung ansteht und es eilt, sagen Sie das bitte gleich bei der Terminbuchung – dann berücksichtigen wir das bei der Planung.
DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin
| Mo: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.

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Nein, das ist Ihre Entscheidung. Sinnvoll ist es meist trotzdem – der schriftliche Befund, den Sie von mir erhalten, ist für die weitere Behandlung nützlich, und eine Zweitmeinung ist unter Ärzt:innen ein normaler Vorgang, kein Misstrauensvotum.
Alles, was vorliegt: Arztbriefe, EKG-Aufzeichnungen, Befunde von Herzultraschall oder Herzkatheter, aktuelle Laborwerte und eine Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung. Falls Unterlagen fehlen, sagen Sie mir vorab Bescheid – manchmal lässt sich das noch klären.
Nein. Vorhandene Befunde sichte ich und nutze sie. Ergänzende Diagnostik veranlasse ich nur dort, wo eine konkrete offene Frage besteht, die sich damit beantworten lässt.
Dann erkläre ich Ihnen nachvollziehbar, worin der Unterschied besteht und woraus er sich ergibt. Sie entscheiden anschließend selbst, wie Sie weiter vorgehen – ich übernehme die Behandlung nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Nein. Gutachterliche Stellungnahmen zur Vorlage bei Gerichten, Versicherungen oder Behörden sowie Beurteilungen nach Aktenlage biete ich nicht an. Dafür wenden Sie sich bitte an eine ärztliche Gutachterstelle.
In der Regel kurzfristig – als Privatpatient:in oder Selbstzahler:in können Sie direkt online buchen. Wenn eine Entscheidung ansteht und es eilt, sagen Sie das bitte gleich bei der Terminbuchung – dann berücksichtigen wir das bei der Planung.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.