Als Beamt:in oder Beihilfeberechtigte:r mit privater Zusatzversicherung haben Sie eine besondere Ausgangslage: Sie sind es gewohnt, dass Leistungen individuell abgerechnet und nachvollziehbar dokumentiert werden – und erwarten zu Recht eine kardiologische Betreuung, die genauso individuell auf Sie eingeht, statt Sie in ein starres Kassensystem zu pressen. Wenn Sie einen Kardiologen in München suchen, der mit der Beihilfe-Abrechnung vertraut ist und sich Zeit für Sie nimmt, sind Sie hier richtig. Ich möchte Ihnen hier ehrlich zeigen, was das in meiner kardiologischen Privatpraxis in München konkret bedeutet.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um einen Termin direkt zu vereinbaren.
Beim Ersttermin nehme ich mir zunächst Zeit für ein ausführliches Gespräch – Ihre Vorgeschichte, familiäre Vorbelastung, aktuelle Beschwerden oder Ihr Anliegen für eine Vorsorgeuntersuchung. Erst danach folgen die notwendigen Untersuchungen, je nach Fragestellung z. B. Herzultraschall, Belastungs-EKG oder Labordiagnostik. Am Ende erhalten Sie eine klare Einordnung der Ergebnisse sowie eine vollständige Rechnung, die Sie direkt bei Beihilfestelle und Zusatzversicherung einreichen können.
Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine GOÄ-Rechnung, die Sie in der Regel zunächst selbst begleichen. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle sowie – für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil – bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. Der genaue Erstattungssatz der Beihilfe hängt von Ihrem individuellen Bemessungssatz ab, der sich unter anderem nach Bundesland, Laufbahn und Familienstand richtet. Bei Fragen zur konkreten Erstattung wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Beihilfestelle oder Ihre Zusatzversicherung – ich unterstütze Sie gerne mit einer vollständigen, klar aufgeschlüsselten Rechnung, die eine reibungslose Einreichung erleichtert.
Falls Ihr Arbeitgeber zusätzlich eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen hat, können Sie darüber einen Vorsorge-Check-up einlösen.
Eine korrekte Beihilfe-Abrechnung ist die eine Seite – die medizinische Substanz dahinter die andere. Ich komme aus 17 Jahren Kardiologie in der Klinik, davon zuletzt als Oberärztin. Das bedeutet: Jede Untersuchung, die ich Ihnen empfehle, ist medizinisch begründet und nachvollziehbar dokumentiert – wichtig nicht nur für Ihre Gesundheit, sondern auch dafür, dass Ihre Beihilfestelle und Zusatzversicherung die Notwendigkeit der Leistungen nachvollziehen können.
17 Jahre Kardiologie in der Klinik – zuletzt als Oberärztin an der München Klinik, mit Erfahrung in der Behandlung komplexer, teils lebensbedrohlicher Fälle auf der Intensivstation – und seit 2018 eigene ambulante Praxiserfahrung mit über 8.800 individuell betreuten Patient:innen, darunter regelmäßig Beihilfeberechtigte. Meine über 70 Google-Bewertungen mit durchgehend 5,0 Sternen beantworte ich persönlich, jede einzelne – das ist mir wichtig: nicht Masse, sondern Qualität und persönliche Verantwortung für jede Rückmeldung.
Ja – als Kardiologin in München betreue ich regelmäßig Beihilfeberechtigte und stelle Ihnen eine vollständige, klar aufgeschlüsselte GOÄ-Rechnung aus, die Sie direkt bei Beihilfestelle und Zusatzversicherung einreichen können.
Das hängt von Ihrem individuellen Bemessungssatz ab, der sich nach Bundesland, Laufbahn und Familienstand richtet. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie am zuverlässigsten direkt bei Ihrer Beihilfestelle.
In der Regel ja – Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei Beihilfestelle und Zusatzversicherung ein.
Ja – die Terminvergabe erfolgt direkt und ohne die Wartezeiten, die im GKV-System bei Fachärzt:innen häufig entstehen.
Ja, in begrenztem Umfang über die Terminservicestelle (TSS) mit Überweisung – der Fokus meiner Praxis liegt jedoch auf Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen und Beihilfeberechtigten.
Gerne – sprechen Sie mich bei der Terminbuchung einfach darauf an, ich nehme mir auch dafür Zeit, bevor der eigentliche Termin beginnt.
DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin
| Mo: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
|---|---|
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| Mi: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
| Do: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.

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Ja, ich betreue regelmäßig Beihilfeberechtigte und stelle Ihnen eine vollständige, klar aufgeschlüsselte GOÄ-Rechnung aus, die Sie direkt bei Beihilfestelle und Zusatzversicherung einreichen können.
Das hängt von Ihrem individuellen Bemessungssatz ab, der sich nach Bundesland, Laufbahn und Familienstand richtet. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie am zuverlässigsten direkt bei Ihrer Beihilfestelle.
In der Regel ja – Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei Beihilfestelle und Zusatzversicherung ein.
Ja – die Terminvergabe erfolgt direkt und ohne die Wartezeiten, die im GKV-System bei Fachärzt:innen häufig entstehen.
Ja, in begrenztem Umfang über die Terminservicestelle (TSS) mit Überweisung – der Fokus meiner Praxis liegt jedoch auf Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen und Beihilfeberechtigten.
Gerne – sprechen Sie mich bei der Terminbuchung einfach darauf an, ich nehme mir auch dafür Zeit, bevor der eigentliche Termin beginnt.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.