Dr. Theresa Luhmann, Kardiologin in München

Vorsorgeuntersuchung über die betriebliche Krankenversicherung

Viele Arbeitgeber haben für ihre Mitarbeitenden eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen – oft mit einem Baustein für Vorsorgeuntersuchungen oder einem jährlichen Gesundheitsbudget. Die meisten Beschäftigten wissen davon nur aus einer E-Mail der Personalabteilung und haben nie geprüft, was ihnen damit zusteht.

In meiner Praxis in München-Bogenhausen können Sie diesen Anspruch für einen kardiologischen Vorsorge-Check-up einsetzen. Auch dann, wenn Sie gesetzlich versichert sind – der Anspruch aus einer bKV besteht unabhängig davon.

Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um einen Termin direkt zu vereinbaren.

Habe ich Anspruch? Drei Fragen

Die häufigste Hürde ist nicht der Termin, sondern die Unsicherheit, ob überhaupt etwas erstattet wird. Drei Fragen bringen Klarheit:

Hat Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung, ein Gesundheitsbudget oder eine Zusatzversicherung für die Belegschaft abgeschlossen? Steht in Ihren Unterlagen ein Baustein „Vorsorge“ oder ein jährliches Budget? Und wenn ja: Wie hoch ist es?

So finden Sie Ihren Leistungsumfang

  • In der App Ihrer Versicherung unter „Meine Leistungen“ oder „Versicherungsumfang“
  • In der Versichertenbescheinigung, die Sie bei Einführung erhalten haben
  • Im Intranet Ihres Arbeitgebers unter „Benefits“ oder „Gesundheit“
  • Auf Nachfrage in der Personalabteilung, Stichwort „bKV“ oder „Gesundheitsbudget“

Suchen Sie dort den Abschnitt „Vorsorgeuntersuchungen“ und vergleichen Sie ihn mit den Leistungen, die weiter unten auf dieser Seite aufgeführt sind.

Ein Hinweis, der häufig für Verwirrung sorgt: Manche Arbeitgeber empfehlen ihren Beschäftigten eine bestimmte Einrichtung. Eine Empfehlung ist aber etwas anderes als eine vertragliche Vorgabe. Ob Ihr Tarif einen bestimmten Leistungserbringer vorschreibt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen – in der Regel ist das nicht der Fall.

Zum Abgleich mit Ihrem Tarif können Sie hier eine Übersicht aller Leistungen mit den zugehörigen GOÄ-Ziffern herunterladen. Sie können das Dokument auch Ihrer Personalabteilung vorlegen.

Was der Check-up umfasst

  • Ausreichend Zeit für Gespräch, Vorbefunde und Untersuchung – kein Fünf-Minuten-Termin, sondern Raum für Ihre Vorgeschichte, familiäre Vorbelastung und Ihre Fragen.
  • 12-Kanal-EKG – zur Beurteilung von Herzrhythmus und Erregungsleitung.
  • Herzultraschall – Beurteilung von Pumpfunktion, Herzklappen und Herzmuskel.
  • Ultraschall der Hauptschlagader im Brustkorb – zur Erkennung von Erweiterungen, die lange keine Beschwerden machen.
  • Ultraschall der hirnversorgenden Gefäße – zeigt frühe Gefäßveränderungen, bevor sie sich bemerkbar machen.
  • Ausführlicher Befundbericht mit konkreten Empfehlungen – schriftlich und in verständlicher Sprache.

Die Kosten liegen bei 420 bis 480 Euro, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend Schwierigkeit und Zeitaufwand im Einzelfall.

Was zusätzlich möglich ist

Je nach Fragestellung können weitere Untersuchungen sinnvoll sein – etwa ein Langzeit-EKG, eine 24-Stunden-Blutdruckmessung, eine Stressechokardiographie oder eine erweiterte Labordiagnostik mit Lipoprotein(a).

Diese Leistungen stehen in den meisten Vorsorgekatalogen nicht drin. Ich weise sie deshalb bewusst getrennt aus: Wenn wir im Termin gemeinsam entscheiden, dass etwas davon sinnvoll ist, wissen Sie vorher, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handeln kann.

Wie die Erstattung funktioniert

Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber abgeschlossen hat. Die Tarife unterscheiden sich erheblich, und eine verbindliche Zusage kann ich Ihnen deshalb nicht geben – das kann nur Ihre Versicherung.

Was ich Ihnen zusage: Sie erhalten eine vollständige, klar nach GOÄ aufgeschlüsselte Rechnung, mit der die Einreichung reibungslos läuft.

Der Weg ist bei nahezu allen Anbietern derselbe: Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein, bei den meisten Tarifen per App. Eine direkte Abrechnung zwischen Praxis und Versicherung gibt es in aller Regel nicht – das ist kein Sonderweg meiner Praxis, sondern der übliche Ablauf.

So läuft es ab

Vor dem Termin prüfen Sie idealerweise Ihren Tarif, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Falls Sie gesetzlich versichert sind, unterschreiben Sie vor Beginn eine kurze schriftliche Vereinbarung über die privatärztliche Abrechnung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, dauert zwei Minuten und ist reine Formsache.

Im Termin folgen Gespräch und Untersuchungen. Am Ende besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam: was unauffällig ist, was beobachtet werden sollte und was gegebenenfalls weitere Abklärung braucht.

Danach erhalten Sie den schriftlichen Befund und die Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Warum bei einer Kardiologin

Breit angelegte Screening-Programme untersuchen vieles und verweisen weiter, sobald beim Herzen etwas auffällt. An genau dieser Stelle beginnt bei mir die eigentliche Arbeit.

Ich bin Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und komme aus 17 Jahren Kardiologie in der Klinik, davon zuletzt als Oberärztin an der München Klinik Schwabing. Seit 2018 arbeite ich ambulant und habe in dieser Zeit über 8.800 Patient:innen individuell betreut.

Das bedeutet für Sie: Ein auffälliger Befund ist kein Endpunkt, nach dem Sie erneut suchen, warten und Ihre Geschichte von vorne erzählen müssen. Die weitere Abklärung findet in derselben Praxis statt, bei derselben Ärztin.

Für wen sich dieser Check-up besonders eignet

  • Angestellte mit betrieblicher Krankenversicherung oder Gesundheitsbudget, die ihren Anspruch einlösen möchten.
  • Gesetzlich Versicherte, deren Arbeitgeber eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat – der Anspruch besteht unabhängig vom Kassenstatus.
  • Menschen mit familiärer Vorbelastung, die wissen möchten, wo sie stehen, bevor Beschwerden auftreten.
  • Menschen mit hoher beruflicher Belastung, die einen Termin ohne lange Wartezeit brauchen.

Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt? Dann finden Sie die passenden Informationen zur Abrechnung auf meinen Seiten für Privatpatient:innen und für Beihilfeberechtigte.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ich bin gesetzlich versichert. Geht das trotzdem?

Ja. Der Anspruch aus einer betrieblichen Krankenversicherung besteht unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – gesetzlich Versicherte sind sogar der Regelfall. Die Abrechnung erfolgt privatärztlich nach GOÄ; die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrem bKV-Versicherer ein.

Erfährt mein Arbeitgeber meine Befunde?

Nein. Ihre Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und gehen ausschließlich an Sie. Ihr Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämie, erhält aber weder Rechnungen noch medizinische Informationen über Sie. Auch die Versicherung erfährt nur, was auf der Rechnung steht, die Sie selbst einreichen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel ja – Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung ein. Bei vielen Anbietern geht das per App und dauert nur wenige Tage.

Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitgeber so etwas abgeschlossen hat?

Am schnellsten über die Personalabteilung oder das Intranet, Stichworte „bKV“, „Benefits“ oder „Gesundheitsbudget“. Falls Sie eine Versichertenbescheinigung erhalten haben, steht der Leistungsumfang dort ebenfalls. Viele Anbieter haben zudem eine App, in der Sie Ihre Leistungen einsehen können.

Wie oft kann ich den Check-up nutzen?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Vorsorgebausteine sehen häufig einen Zwei-Jahres-Rhythmus vor, Gesundheitsbudgets stehen dagegen meist jährlich zur Verfügung.

Können auch Familienangehörige kommen?

Ob Angehörige mitversichert sind, regelt der Vertrag Ihres Arbeitgebers – bei manchen Tarifen ist das möglich, bei vielen nicht. Unabhängig davon können Angehörige den Check-up selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Brauche ich eine Überweisung?

Für den Check-up über eine bKV nicht. Sie buchen direkt online oder telefonisch.

Wie lange dauert der Termin?

Planen Sie 30 bis 45 Minuten ein. Darin enthalten sind die Vorbereitung durch mein Team, die Untersuchungen und das Gespräch mit mir – Befundbesprechung inklusive, Sie müssen für die Ergebnisse nicht wiederkommen.

Was soll ich mitbringen?

Vorhandene Vorbefunde, eine Liste Ihrer Medikamente und – falls vorhanden – Ihre Versichertenbescheinigung oder die Angaben zu Ihrem Tarif. Nüchtern müssen Sie nicht sein.

Ein Anspruch, von dem viele nichts wissen – und eine Untersuchung, die sich unabhängig davon lohnt. Ich nehme mir die Zeit dafür.

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Kardiologie Bogenhausen Empfang

Sprechzeiten

Mo:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Di:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Mi:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Do:08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Fr:08:30–13:00 Uhr

Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.

Akutsprechstunde

Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.

Notfälle

In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.

Ärzte/ Kardiologen

Dr. med. Theresa Luhmann – Kardiologin München

DR. MED. THERESA LUHMANN

Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin

Kontakt

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Wir rufen auch gerne zurück und beantworten Ihre Fragen.

Anfahrt

Cuvilliésstraße 14A
81679 München
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Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln/ Haltestellen in der Nähe

  • Haltestelle Galileiplatz: Bus 54; 58; 68
  • Haltestelle Holbeinstraße: Tram 17
  • Haltestelle Prinzregentenplatz: U-Bahn U4 und Bus 100; 54; 58; 68

 

Erreichbarkeit mit PKW/ Parkhaus in der Nähe

  • Käfer Tiefgarage, Geibelstraße 6, 81679 München

FAQ

– Häufig gestellte Fragen

Ja. Der Anspruch aus einer betrieblichen Krankenversicherung besteht unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – gesetzlich Versicherte sind sogar der Regelfall. Die Abrechnung erfolgt privatärztlich nach GOÄ; die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrem bKV-Versicherer ein.

Nein. Ihre Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und gehen ausschließlich an Sie. Ihr Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämie, erhält aber weder Rechnungen noch medizinische Informationen über Sie. Auch die Versicherung erfährt nur, was auf der Rechnung steht, die Sie selbst einreichen.

In der Regel ja – Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung ein. Bei vielen Anbietern geht das per App und dauert nur wenige Tage.

Am schnellsten über die Personalabteilung oder das Intranet, Stichworte „bKV“, „Benefits“ oder „Gesundheitsbudget“. Falls Sie eine Versichertenbescheinigung erhalten haben, steht der Leistungsumfang dort ebenfalls. Viele Anbieter haben zudem eine App, in der Sie Ihre Leistungen einsehen können.

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Vorsorgebausteine sehen häufig einen Zwei-Jahres-Rhythmus vor, Gesundheitsbudgets stehen dagegen meist jährlich zur Verfügung.

Ob Angehörige mitversichert sind, regelt der Vertrag Ihres Arbeitgebers – bei manchen Tarifen ist das möglich, bei vielen nicht. Unabhängig davon können Angehörige den Check-up selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Für den Check-up über eine bKV nicht. Sie buchen direkt online oder telefonisch.

Planen Sie 30 bis 45 Minuten ein. Darin enthalten sind die Vorbereitung durch mein Team, die Untersuchungen und das Gespräch mit mir – Befundbesprechung inklusive, Sie müssen für die Ergebnisse nicht wiederkommen.

Vorhandene Vorbefunde, eine Liste Ihrer Medikamente und – falls vorhanden – Ihre Versichertenbescheinigung oder die Angaben zu Ihrem Tarif. Nüchtern müssen Sie nicht sein.

Partner

Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.