Viele Anzeichen rund um Herz und Kreislauf sind unspezifisch und lassen sich nicht auf den ersten Blick einordnen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, häufige Beschwerden besser zu verstehen – und zu erkennen, wann eine kardiologische Abklärung sinnvoll ist.
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Sie wissen bereits, dass Sie eine umfassendere kardiologische Standortbestimmung wünschen? Mehr dazu auf meiner Seite Executive Health Check-up.
DR. MED. THERESA LUHMANN
Privatpraxis für Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin
| Mo: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei Dr. Theresa Luhmann hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Für Kassenpatienten sind kurzfristige Termine im Rahmen der Hausarztvermittlung (TSS) mit Überweisung möglich.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.
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Cuvilliésstraße 14A
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Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen nicht – Sie können direkt online einen Termin buchen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Überweisung vom Hausarzt Voraussetzung.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Gesetzlich Versicherte können GKV-Leistungen auf Anfrage in Anspruch nehmen – bitte sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an.
Ich nehme mir Zeit für eine gründliche, zusammenhängende Auswertung mehrerer Messwerte statt einer isolierten Einzeluntersuchung – gerade bei einer Fragestellung wie Rhythmusstörungen braucht es diese Gesamtschau, etwa über ein Langzeit-EKG.
Nein, für EKG, Langzeit-EKG und Herzultraschall ist Nüchternheit nicht erforderlich. Für die begleitende Labordiagnostik (Schilddrüsenwerte, Elektrolyte) ist ebenfalls kein Nüchtern-Status notwendig.
Falls vorhanden: Vorbefunde (frühere EKGs, Langzeit-EKG-Auswertungen), eine aktuelle Medikamentenliste sowie – falls Sie eine Smartwatch/ein Wearable nutzen – gerne auch entsprechende Aufzeichnungen ungewöhnlicher Episoden.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.